Allgemeine Geschäftsbedingungen B2C und B2B

AGB für Endverbraucher (Internetbestellungen)


BUGSLOCK GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endverbraucher bei Bestellungen und Lieferungen im Fernabsatz

Stand/Gültigkeit: Jänner 2016

1. Geltungsbereich

Mit Vertragsabschluss gelten für alle gegenseitigen Ansprüche zwischen dem Kunden und BUGSLOCK GmbH, im Folgenden kurz "Bugslock Austria" genannt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung als vereinbart.

2. Vertragspartner

Bestellungen über www.buddycare.eu sind ausschließlich für Personen, die über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der EU verfügen, möglich.

Bugslock Austria schließt Verträge mit unbeschränkt geschäftsfähigen, natürlichen Personen ab, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (nachfolgend "Kunde" genannt).

Zum Absenden einer Online-Bestellung über die Webseite von Bugslock Austria (www.buddycare.eu) ist eine Registrierung (d.h. Anlegen eines Benutzerprofils) erforderlich bez über einen bestehenden Amazon zugang. Die Registrierungsdaten müssen korrekt und vollständig vom Kunden eingegeben werden. Eine Registrierung darf nur im eigenen Namen erfolgen.

Soweit das Angebot einer Person, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, versehentlich von Bugslock Austria angenommen wurde, ist Bugslock Austria binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dieser Person berechtigt.

3. Vertragsabschluss

Durch das Absenden einer Online-Bestellung (d.h. durch die Auswahl des Produkts, das Ausfüllen der abgefragten Daten und das Bestätigen der Bestellung durch den Kunden über das auf der Webseite von Bugslock Austria zur Verfügung gestellte Online-Formular), durch eine Bestellung per E-Mail, Fax oder Post sowie durch eine telefonische Bestellung stellt der Kunde ein verbindliches Angebot, welches erst von Bugslock Austria angenommen werden muss.

Bugslock Austria ist nicht verpflichtet, ein Angebot des Kunden anzunehmen. Gegebenenfalls wird Bugslock Austria den Kunden unverzüglich darüber informieren.

Ein Vertrag über Waren kommt durch tatsächliche Lieferung der bestellten Ware zustande, wobei hier eine automatisierte Bestätigung über das Einlangen einer Bestellung (d.h. des Angebots des Kunden) keine Annahmeerklärung ist.

4. Rücktrittsrecht und Rückgabebedingungen (Widerrufsbelehrung)

4.1. Widerrufsrecht

Der Kunde hat das Recht, einen mit Bugslock Austria abgeschlossenen Vertrag über Waren binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem der Kunde oder ein von Ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Kunde im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert wurden, beginnt die Frist ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von Ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.

Bei einem Vertrag über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit dem Tag des Vertragsabschlusses (Pkt. 3.)

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde Bugslock Austria mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Diese Erklärung ist an eine der im Folgenden genannten Adressen zu senden:

BUGSLOCK GmbH, St. Stefan 106 - Gewerbe-Zone West, A-9142 Globasnitz

info@bugslock.at -Telefon: +43 1 2361919 - Fax: +43 1 2361919-9

Der Kunde kann dafür das Muster- Widerrufsformular am Ende dieser AGB verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

4.2. Folgen des Widerrufs

Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, hat Bugslock Austria alle Zahlungen, die vom Kunden erhalten wurden, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von Bugslock Austria angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt von diesem Vertrag bei Bugslock Austria eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Bugslock Austria dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Für den Fall, dass das Zahlungsmittel der ursprünglichen Transaktion für die Rückzahlung nicht zur Verfügung steht (z.B. Nachnahme), erfolgt die Rückzahlung per Banküberweisung auf ein vom Kunden anzugebenes Bankkonto. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Bugslock Austria kann die Rückzahlung verweigern, bis Bugslock Austria die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er Bugslock Austria über den Rücktritt von diesem Vertrag verständigt hat, an Bugslock Austria zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Nachweis und die Gefahr der Rücksendung liegen beim Kunden.

4.3. Rücksendung und Rücksendekosten

Im Falle des Widerrufs ist der Kunde gesetzlich verpflichtet, die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung der Waren zu tragen.

Postversandfähige Waren sind ausreichend frankiert an

BUGSLOCK GmbH, St. Stefan 106 - Gewerbe-Zone West, A-9142 Globasnitz

zurückzusenden. Die Kosten für eine nicht ausreichend frankierte Rücksendung werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Bei Waren, welche nicht mit der Post zurückgesandt werden können organisiert Bugslock Austria auf Wunsch und auf Kosten des Kunden und in dessen Auftrag die Rücksendung. Der Kunde kann diesen Rücksendeservice bei Bugslock Austria gleichzeitig mit dem Widerruf oder auch später unter folgenden Adressen in Auftrag geben:

BUGSLOCK GmbH, St. Stefan 106 - Gewerbe-Zone West, A-9142 Globasnitz

info@bugslock.at -Telefon: +43 1 2361919 - Fax: +43 1 2361919-9

In diesem Fall betragen die Rücksendekosten für den Kunden € 50,- (inkl. gesetzl. MwSt.) Der Kunde hat die Ware in der Versandverpackung frei zugänglich für den Rücktransport bereitzustellen.

Wenn der Kunde diesen Rücksendeservice nicht in Anspruch nehmen will, ist er gesetzlich verpflichtet, die Rücksendung von Speditionswaren selbst vorzunehmen. Die Rücksendung ist an

BUGSLOCK GmbH, St. Stefan 106 - Gewerbe-Zone West, A-9142 Globasnitz

zu adressieren.

In jenen Fällen, in denen der Kunde im Falle des Vertragswiderrufs den Rücksendeservice nicht in Anspruch nimmt, liegt die Gefahr der Rücksendung beim Kunden.

Bugslock Austria trägt ausschließlich bei einer Falschlieferung oder mangelhaften Lieferung die Rückversandkosten. In diesen Fällen wenden Sie sich an:

BUGSLOCK GmbH, St. Stefan 106 - Gewerbe-Zone West, A-9142 Globasnitz

info@bugslock.at -Telefon: +43 1 2361919 - Fax: +43 1 2361919-9

5. Ausschluss des Rücktrittsrechts

Das Recht, den Vertrag zu widerrufen besteht nicht bei Verträgen über

  • Dienstleistungen, wenn Bugslock Austria - auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Kunden sowie einer Bestätigung des Kunden über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung - noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde;
  • Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
  • Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
  • Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
  • Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen;
  • die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten (Downloads), wenn Bugslock Austria mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, mit der Lieferung begonnen hat. Der Verlust des Rücktrittsrechtes setzt voraus, dass Bugslock Austria dem Kunden eine Bestätigung seiner Zustimmung zur vorzeitigen Vertragserfüllung und seiner Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt hat.

6. Prüfung der Ware - Ersatz für Wertminderung - Schadenersatz

Der Kunde hat das Recht, die bestellte Ware auf ihre Beschaffenheit, Eigenschaft oder Funktionsweise in einem Umfang zu prüfen, wie es bei Kauf in einem Ladengeschäft üblich ist (z.B. kurzer Funktionstest). Dieses Prüfrecht beinhaltet jedoch nicht den Gebrauch der Ware.

Der Kunde hat Bugslock Austria eine Entschädigung für eine Minderung des Verkehrswertes der Ware zu bezahlen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit derselben zurückzuführen ist.

Wurde die Ware beschädigt, hat der Kunde eine angemessene Entschädigung für die entstandenen Schäden - maximal in Höhe des Warenwertes - an Bugslock Austria zu zahlen.

7. Verfügbarkeitsvorbehalt

Sollte Bugslock Austria nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei Bugslock Austria verfügbar ist, oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann Bugslock Austria entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird Bugslock Austria umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag an den Kunden rückerstatten.

8. Druck-/Satzfehler

Sollte Bugslock Austria nachträglich feststellen, dass die Produktangaben wegen Druck- oder Satzfehler unrichtig waren, wird der Kunde unverzüglich informiert. Der Kunde kann den Auftrag unter den gültigen Konditionen nochmals ausdrücklich schriftlich oder konkludent durch Zahlung des vorgeschriebenen Preises bestätigen. Andernfalls ist Bugslock Austria zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sollte bereits eine Vertragsannahme erfolgt sein. Ausgeschlossen sind in diesem Fall Schadenersatzansprüche, wobei davon Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie Personenschäden ausgenommen sind. 

9. Liefertermin, Lieferbeschränkungen und Gefahrtragung

Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung innerhalb von 5 Tagen, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen. Die Frist für die Lieferung beginnt am Tag nach Zahlungseingang. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Beim Versand der Ware geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine unsererseits vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über.

10. Liefer- und Versandkosten

Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten des Kunden. Für Bestellungen in Österreich bei einem Warenwert unter € 29,- (inkl. MwSt.) berechnet Bugslock Austria Versandkosten in der Höhe von € 5,90 (inkl. MwSt.). Für Bestellungen innerhalb der EU und CH bei einem Warenwert unter € 99,- (inkl. MwSt.) berechnet Bugslock Austria Versandkosten in der Höhe von € 8,90 (inkl. MwSt.).  Ab einem Bestellwert von € 29,- AT oder 99,- EU und CH (inkl. MwSt.) werden keine Versandkosten verrechnet. Die Nachnahmegebühr beträgt € 4,20 (inkl. MwSt.). Bei sperrigen Artikeln, die im Einzelnen entsprechend ausgewiesen sind, berechnet Bugslock Austria zusätzlich einen beim Produkt ausgewiesenen Sperrgut-zuschlag. 

Bei Online-Bestellungen werden die Liefer-, Versand- und Verpackungskosten vor Abgabe der verbindlichen Bestellung im Einkaufswagen ausgewiesen.

11. Preis

Alle Preisangaben auf der Webseite www.buddycare.eu sind Endpreise inkl. MwSt in EURO. Für die Abgabe des verbindlichen Angebots des Kunden (Pkt. 3.) bei Online-Bestellungen gelten die am Tag der Bestellung aktuellen auf der Webseite ausgewiesenen Preise. Diese Preise gelten nur für Bestellungen im eCommerce. Sollte sich der Umsatzsteuersatz ändern, erfolgt auch eine entsprechende Preisänderung. Aus systemtechnischen Gründen ist es möglich, dass die im Zuge der Auswahl der Waren auf der Webseite angezeigten Preise von jenen Preisen, die im Einkaufswagen angezeigt werden, abweichen. In diesem Fall ist der verbindliche Preis jener des Einkaufswagens.

Sollten Preisangaben fehlerhaft sein, wird Bugslock Austria den Kunden, der bereits ein verbindliches Angebot (Pkt. 3.) an Bugslock Austria gerichtet hat, über den tatsächlichen Preis unverzüglich informieren. Der Kunde kann in diesem Fall sein Angebot zum mitgeteilten Preis nochmals ausdrücklich schriftlich oder konkludent durch Zahlung des vorgeschriebenen Preises bestätigen. Andernfalls ist Bugslock Austria zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sollte bereits eine Vertragsannahme erfolgt sein. Ausgeschlossen sind in diesem Fall Schadenersatzansprüche, wobei davon Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie Personenschäden ausgenommen sind.

12. Zahlung und Zahlungsverzug

Die Zahlung kann per Vorauskasse, per Sofortüberweisung, per PayPal oder für Stammkunden auf offene Rechnung erfolgen. Zahlungen auf offene Rechnung sind binnen 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung fällig. Zur Absicherung des Kreditrisikos behält sich Bugslock Austria das Recht vor, eine Bonitätsprüfung vorzunehmen und selbst eine geeignete Zahlungsart vorzuschlagen..

Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet für jede Mahnung € 4,--  an Mahnspesen sowie Zinsen in der Höhe von 12 % p. a. zu bezahlen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde unverschuldet in Zahlungsverzug geraten ist.

Die Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und Kosten angerechnet.

Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle seines Zahlungsverzuges von Bugslock Austria der Name (einschließlich früherer Namen), das Geschlecht, die Anschrift, der Beruf, der offene Saldo sowie die Mahndaten in Übereinstimmung mit dem DSG 2000 an mit der Einbringung von Forderungen berechtigte Inkassounternehmen übermittelt werden.

13. Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bzw. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum von Bugslock Austria. Im Falle des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges ist Bugslock Austria berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Käufers abzuholen.

14. Gewährleistung und Herstellergarantie

Die Annahme der im Rahmen der Gewährleistung reklamierten Ware durch Bugslock Austria stellt kein Anerkenntnis eines Gewährleistungsanspruches dar.

Die Dauer der Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Übergabe.

Soweit Bugslock Austria im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, gilt als vereinbart, dass die ausgetauschte Ware in das unbeschränkte Eigentum von Bugslock Austria übergeht.

Unvollständige Lieferungen oder Beschädigungen auf dem Transportweg hat der Kunde innerhalb angemessener Frist beim zuständigen Postamt bzw. Zustellunternehmen zu beanstanden und Bugslock Austria auf Verlangen eine erstellte Niederschrift zu übermitteln.

Insoweit bei Bugslock Austria gekaufte Waren eine Garantieerklärung des Herstellers besteht, sind diese Ansprüche ausschließlich gegenüber dem betreffenden Hersteller geltend zu machen. In diesem Falle gelten ausschließlich die Garantiebedingungen des Herstellers.

15. Haftung

Bugslock Austria haftet in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Personenschäden. Mittelbare Schäden (Drittschäden), sowie weitergehende Gewährleistungsansprüche, sowie Ansprüche wegen Mangelfolgeschäden (wie etwa Fahrtkosten, Zeitersatz, etc.), sind mit Ausnahme von Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen, sowie in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.

Der Umfang einer Haftung von Bugslock Austria nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Bei Übernahme von Waren, auf denen Datenbestände gespeichert sind, geht Bugslock Austria davon aus, dass die Datenbestände vom Kunden gesichert wurden. Bugslock Austria übernimmt mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit keine Haftung für den Verlust von Datenbeständen.

Diese Regelung gibt den vollständigen Haftungsumfang von Bugslock Austria, ihrer Geschäftsleitung und ihren Mitarbeitern wieder. Eine weitergehende Haftung mit Ausnahme bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, sowie bei Personenschäden, ist ausgeschlossen.

16. Datenschutz

Bugslock Austria verwendet alle personenbezogenen Daten ihrer Kunden, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zwischen Bugslock Austria und ihren Kunden erforderlich sind (wie insbesondere zur Abwicklung von Bestellungen, der Lieferung von Waren, der Prüfung der Bonität oder der Abwicklung von Zahlungen) in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000) und dem Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003).

Für Zwecke der internen Marktforschung sowie des eigenen Marketings und um Kunden über Bestellungen, Produkte, Dienstleistungen und Angebote zu informieren, ist Bugslock Austria auf Grund überwiegender, berechtigter Interessen berechtigt; die in der Standardanwendung "SA022 Kundenbetreuung und Marketing für eigene Zwecke" angeführten Daten auf die dort vorgesehene Art und Weise zu verwenden.

17. Bekanntgabepflicht von Datenänderung

Der Kunde hat Bugslock Austria Änderungen seiner Liefer-/Rechnungs-/Kontaktadresse sowie seiner personenbezogenen Daten (beispielsweise bei Namensänderung), die er Bugslock Austria im Zuge seiner Bestellung angegeben hat, unverzüglich bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig erfüllt ist. Wird diese Mitteilung vom Kunden unterlassen, so gelten ihm Erklärungen auch dann als zugegangen bzw. Waren auch dann als zugestellt, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Adresse/Daten abgesandt oder zugestellt wurden. 

18. Vertragssprache und Kommunikation

Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist ausschließlich Deutsch.

19. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist sowohl für die von Bugslock Austria zu erbringende Leistung wie auch für die Gegenleistung des Kunden der Unternehmenssitz von Bugslock Austria:

BUGSLOCK GmbH, St. Stefan 106 - Gewerbe-Zone West, A-9142 Globasnitz.

Dies gilt nicht für die Erfüllung der Gewährleistungsansprüche des Kunden durch Bugslock Austria.

20. Forderungsabtretung (Zession)

Der Kunde hat Bugslock Austria von der Abtretung seiner Forderung an einen Dritten (Zession) schriftlich zu verständigen. Jede Leistung an den Kunden erfolgt bis zur schriftlichen Verständigung von Bugslock Austria mit schuldbefreiender Wirkung.

21. Anwendbares Recht 

Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Bugslock Austria und dem Kunden findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts Anwendung.

22. Gerichtsstand

Für alle gegen Bugslock Austria erhobenen Klagen ist das Gericht am Unternehmenssitz von Bugslock Austria: 

BUGSLOCK GmbH, St. Stefan 106 - Gewerbe-Zone West, A-9142 Globasnitz, zuständig. Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt; dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entschanden sind.

23. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung jenes Inhaltes zu ersetzen, die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

24. Schlichtungsstelle

Wir erkennen den Internet Ombudsmann als außergerichtliche Schlichtungsstelle an. Bei weiteren Fragen zum Thema Streitschlichtung wenden Sie sich bitte an unser Service: info@bugslock.at oder den Internet Ombudsmann unter www.ombudsmann.at. Informationen zur Zuständigkeit des Internet Ombudsmann finden Sie unter folgendem Link:  http://www.ombudsmann.at/schlichtung.php/cat/2/title/So_funktioniert's

25. Außergerichtliche Streitschlichtung

Ab dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.